Sind Seltene Erden steuerfrei wie Gold?

In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf bestimmter physischer Sachwerte steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Diese Regelung ergibt sich aus § 23 Einkommensteuergesetz (private Veräußerungsgeschäfte). Auch bei Seltenen Erden bleiben Wertzuwächse nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei.

Steuerliche Hinweise stellen keine Steuerberatung dar. Maßgeblich sind die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Anlegers. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.